Die Nationalversammlung der Republik Serbien hat am 12. Mai 2009 das Gesetz über die Ratifizierung des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen und das Recht auf Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten (ratifiziertes Aarhus-Übereinkommen) verabschiedet (Amtsblatt der RS - Internationale Abkommen). Nr. 38/09). Die Bestimmungen von Artikel 74 der Verfassung der Republik Serbien („Amtsblatt der RS“, Nr. 98/06) legen fest, dass jeder das Recht auf eine gesunde Umwelt und auf rechtzeitige und vollständige Bekanntgabe seines Zustands hat Jeder, insbesondere die Republik Serbien und die Autonome Provinz, sind für den Schutz der Umwelt sowie für die Tatsache verantwortlich, dass jeder verpflichtet ist, die Umwelt zu schützen und zu verbessern.