AARHUS KONVENTION

AARHUS KONVETION

Das Aarhus-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen und das Recht auf Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten. Das Aarhus-Übereinkommen wurde am 25. Juni 1998 auf der vierten Konferenz “Umwelt für Europa” in Aarhus (Dänemark) verabschiedet. Konvention ist der Schutz des Rechts jedes Einzelnen, der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen, in einer Umgebung zu leben, die seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden angemessen ist.

  • Zugang zu Umweltinformationen – das Recht der Bürger, Umweltinformationen von staatlichen Behörden zu erhalten;

  • Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltentscheidungen – das Recht der Bürger, sich an der Entscheidungsfindung bei der Ausarbeitung von Plänen, Programmen, Richtlinien und Vorschriften in Bezug auf Umwelt und Umwelt zu beteiligen

  • Recht auf Rechtsschutz – das Recht der Bürger, Zugang zu Rechtsschutz zu haben, wenn ihr Recht auf Zugang zu Informationen oder die Teilnahme an Umweltfragen verletzt wird.

AARHUS KONVENTION IN SERBIEN

Die Nationalversammlung der Republik Serbien hat am 12. Mai 2009 das Gesetz über die Ratifizierung des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen und das Recht auf Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten (ratifiziertes Aarhus-Übereinkommen) verabschiedet (Amtsblatt der RS ​​- Internationale Abkommen). Nr. 38/09). Die Bestimmungen von Artikel 74 der Verfassung der Republik Serbien („Amtsblatt der RS“, Nr. 98/06) legen fest, dass jeder das Recht auf eine gesunde Umwelt und auf rechtzeitige und vollständige Bekanntgabe seines Zustands hat Jeder, insbesondere die Republik Serbien und die Autonome Provinz, sind für den Schutz der Umwelt sowie für die Tatsache verantwortlich, dass jeder verpflichtet ist, die Umwelt zu schützen und zu verbessern.